Da meine bisherige Software für Bildergalerien, Gallery 3, leider nicht mehr weiterentwickelt wird, muss langsam ein Nachfolger für meine bisherige alte Galerie gefunden werden. Daher beginnt hier und heute mit den Fotos des letzten Sommers ein Testlauf mit Koken. Für Koken spricht die (nicht zuletzt durch seine laufende Entwicklung gegebene) Anpassung an die vielerlei Geräte, die mittlerweile auf Webinhalte zugreifen: Geräte mit großem, mittelgroßem und kleinen Bildschirm und mit was auch immer an Auflösung. Für mich persönlich ist es wichtig, dass die Fotos auch im Vollformat dargestellt werden können, weil ich sie meistens fürs Betrachten damit intendiert habe. Andererseits wurde Koken erst dieser Tage von seinen ursprünglichen Entwicklern an eine andere Firma verkauft, so dass sich erst herausstellen wird, ob eine Unterstützung dafür erhalten bleiben wird. Während sich das also noch zeigen muss, wünsche ich aber jetzt viel Spaß mit der neuen Bildergalerie! Sie feiert ihren Einstand mit Fotos einer Skandinavienreise im August 2015, die in den nächsten Wochen kontinuierlich ergänzt werden sollen. Dran bleiben, und vielleicht den RSS-Feed bemühen!
Das Ende ist nah
Vor gar nicht so vielen Jahren konnten und wollten sich gedruckte Nachrichtensammelstellen noch als Hüter des freien Wortes gerieren (als eine sich gerne so nennende Vierte Gewalt). Seit es mit dem alten Geschäftsmodell abwärts geht und die Anpassung an die digitale Welt nicht klappen will, nimmt dieser Wille offenbar in dem Maße ab, in dem der Anschein des Freiheitskampfes nicht den Umsatz beflügelt.
Nun scheint das Ende nah: Es ist schwer, das Leistungsschutzrecht anders zu verstehen denn als Melange von Realitätsverweigerung und kognitiver Dissonanz. Die FAZ (Link fehlt, siehe LSR) setzt jetzt noch einen drauf und geht gegen die bloggende Konkurrenz vor: Eine mit 5001 Euro direkt auf die Freie Hansestadt Hamburg abgestimmte Abmahnung für den Gebrauch der Wendung “Schavan-Freundin” zur Charakterisierung einer im Sinne der Verteidigung des Dissertationsplagiats der ehemaligen Bundesbildungsministerin schreibenden Journalistin kann kaum mehr anders verstanden werden denn als wahnwitzige Übersprungshandlung einer Spezies auf sinkendem Schiff.
Auf die erste Fassungslosigkeit folgt angesichts der halsbrecherischen Abmahnbegründung, die sich bei der Erklärung des Unerklärlichen ergibt, der Sturz ins metaphysisch Bodenlose: Der Begriff (Freundin!), so die Einsicht, insinuiere eine Lebenspartnerschaft, wie daraus ersichtlich, dass der inkriminierte Artikel an anderer Stelle auf ein Blog verweist, in dessen Tiefen einst eine dritte Person einen Kommentar hinterlassen hatte, die ihrerseits ein Blog betreibt, auf dem die unterstellte Beziehung einmal hergestellt wurde (wen die Absurdität des Vorgangs bis hierhin nicht mit ganzer Wucht trifft, der füttere im Selbstversuch eine Suchmaschine mit den zwei Begriffen Merkel-Freundin, Schavan und erfreue sich der vielen Treffer in den Qualitätsmedien, die bislang offenbar niemandem abmahnungswürdig erschienen). Nochmal zum langsamen Mitdenken: Ein Autor wird abgemahnt, weil sein Artikel eine geläufige Wendung enthält, die üblicherweise (und auch ganz offensichtlich im vorliegenden Kontext) eine unauffällige Bedeutung trägt, die hier deswegen nicht als gegeben angenommen sondern durch eine vorgeblich inkriminationswürdige Bedeutung ersetzt wird, weil es im Artikel unabhängig einen Link auf ein Blog gibt, wo jemand einmal einen mit all dem nicht weiter verbundenen Kommentar hinterlassen hat, auf dessen eigenen Webseiten wiederum es eine Stelle gibt, die… Gemäß dieser, nunja, Denkweise ließe sich in der digitalen Welt schlicht gar nichts mehr publizieren.
Aber die digitale Welt ist ja genau das Problem. Jedenfalls das Problem der Alten Medien.
Double Irish
Wenn man bei der Firma mit dem Apfel einkaufen möchte, dann läuft das zum Beispiel über eine Niederlassung in Irland. Da fragte ich mich schon einmal, was denn an diesem Arrangement so attraktiv sein soll. Es war dann aber nicht spannend genug, dem nachzugehen. Dieser Tage hörte ich aber auch noch, dass sich Vertreter deutscher Pressekonzerne öffentlich darüber aufregen, dass die Firma Google (Betreiber einer Suchmaschine) durch Geschäfte via Irland ungehörig viel Steuern spare. Aha, Irland wieder. Wenn man mal darauf aufmerksam wurde, ist es tatsächlich gar nicht mehr schwierig herauszufinden, wie das betreffende Prinzip funktioniert: Es handelt sich um ein Konstrukt, das Fachkundigen unter dem Namen Double Irish geläufig sein dürfte, idealerweise offenbar mit einem Dutch Sandwich. Man sollte davon ausgehen dürfen, dass all diejenigen, die dieses Geschäftsverhalten womöglich unterbinden wollten, sich ebenso leicht darüber ins Bild setzen könnten.